Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt Rechte für User & Pflichten für Marketer
Momentan hat für Unternehmen nur noch ein Thema oberste Priorität: die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bereits im Jahr 2016 beschlossen, findet sie nun ab dem 25. Mai 2018 ihre Anwendung und soll künftig für eine EU-weite Sicherheit personenbezogener Daten sorgen. Welche Änderungen das Gesetz für das Online Marketing mit sich bringt, erfahren Sie im Folgenden.
Die Verarbeitung persönlicher Informationen ihrer Kunden ist für das Entwickeln und Umsetzen zielgerichteter Werbemaßnahmen von Unternehmen grundsätzlich notwendig. Betroffen sind dabei etwa die E-Mail-Adressen für das Verschicken eines Newsletters oder Social-Media-Posts zu Analysezwecken. Um all solche Daten künftig besser schützen zu können, wurden einige Pflichten und Rechte aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verschärft sowie hohe Sanktionen bei Nicht-Einhaltung eingeführt.
Aktive Einwilligung der Verbraucher
Nicht ganz neu, aber essenziell im Online Marketing ist die aktive und freiwillige Einwilligungshandlung des Nutzers. Vor allem für elektronische Werbung ist die „doppelte Zustimmung“ – die Double-Opt-in-Methode – einzurichten. Möchte der Kunde einen Newsletter erhalten, muss er zunächst eine Checkbox auf der Webseite auswählen. Anschließend sollte er eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, mit dessen Anklicken er letztlich der Aufnahme in die Mailing-Liste zustimmt. Die Abmeldung vom Newsletter sollte dem Kunden dagegen auf simpelste Art und Weise ermöglicht werden. Mittels eines Klicks – die sogenannte One-Click-Lösung – soll die Adresse wieder aus der Versandliste gelöscht werden.
Für die Einwilligungserklärung ist ebenfalls wichtig, dass sie zu jedem Zweck gesondert erteilt werden muss. Für Werbeanrufe und E-Mails bedeutet dies zwei separate Checkboxen, die der Kunde auswählen kann. Im Zuge dessen muss der Nutzer zudem über jedes seiner Rechte aufgeklärt werden.
Marketing via Social Media
Beim Social Media Monitoring wird das Verhalten der Zielgruppe in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram beobachtet. Damit dies aber DSGVO-konform stattfinden kann, sind zwei Vorgaben zu berücksichtigen: Zum einen gilt, dass ausschließlich die als „öffentlich“ gekennzeichneten Posts untersucht werden dürfen, und zum anderen, dass eine Analyse nur dann stattfinden darf, wenn die Beiträge zuvor anonymisiert wurden.
Das Einbinden von Facebook-Like- und Share-Buttons auf der eigenen Webseite kann ebenfalls zu Datenschutzverstößen führen, sofern die Verarbeitung von Informationen der Seitenbesucher (Traffic) erfolgt, obwohl diese keinen Gebrauch von den Buttons machen. Hierfür existieren aber bereits DSGVO-konforme Plug-ins, auf welche Unternehmen stattdessen zurückgreifen können. Diese greifen erst auf die jeweiligen Nutzerdaten zu, sobald sie sich anmelden und tatsächlich etwas posten wollen.
Verwendung von Tracking Tools
Wer mithilfe von Google Analytics und Ähnlichem etwa die Verweildauer seiner Webseitenbesucher untersuchen möchte, muss hierfür einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen. Das Unternehmen beauftragt somit zwar Dritte mit der Auswertung der Informationen, bleibt aber selbst für die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien verantwortlich. Dazu gehört unter anderem, dass ein neben dem üblichen Tracking Code ein weiterer in die Webseite eingebunden wird, damit die Erhebung der Daten in anonymisierter Form erfolgt.
Überdies ist in der Datenschutzerklärung der Webseite zu nennen, dass Tracking Tools verwendet werden, sowie eine Opt-out-Funktion in Form eines Links einzubinden, durch den der Nutzer die Verfolgung seiner Bewegungen gegebenenfalls abstellen kann.
Auf der kostenfreien Ratgeberseite www.datenschutz.org erhalten Sie weitere Informationen zu den Neuerungen der DSGVO sowie grundsätzlichen Datenschutzvorgaben im Online Marketing.
Gastautorin: Frau Laura Gosemann
Kurzvita: Laura Gosemann hat Germanistik und Linguistik an der Universität Potsdam studiert und ist derzeit als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig, u.a. auch für den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.. Schwerpunkte Ihrer Beiträge bilden vor allem Datenschutz-, sozial- und familienrechtliche Themen.